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Insolvenzverfahren der Wäscherei – Infos für unsere Kunden

Liebe Kundinnen und Kunden,

leider wurde für die Wäscherei ein offizieller Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Und auch wenn wir trotz allem versuchen, positiv in die Zukunft zu schauen, gibt es wichtige Infos für Euch. Unten findet Ihr ein Kundenanschreiben mit allen detaillierten Informationen. Hier die wichtigsten Aussagen:

  • Die Wäscherei ist geöffnet!
  • Aktuelle Bestellungen nehmen wir gerne auf, auch unsere Lagerware könnt Ihr ganz normal erwerben. Da wir zur Zeit ohne Vorkasse arbeiten, geht Ihr dabei auch kein finanzielles Risiko ein.
  • Bestehende Aufträge mit höchstens 25% Anzahlung, die vor dem 17.5.2024 getätigt wurden, können wir aller Voraussicht nach erfüllen. Wir müssen diese jedoch genau prüfen und mit den Herstellern oftmals neue Lieferbedingungen verhandeln. Die Lieferzeiten können sich daher verzögern.
  • Bestehende Aufträge, die bereits zu 100% bezahlt und vor dem 17.5.2024 getätigt wurden, dürfen wir leider nicht mehr ausführen.
  • Letzteres gilt auch für bereits bezahlte Bestellungen im Onlineshop vor dem 17.5.2024. Hier dürfen wir auch keinerlei Widerrufe und Rücksendungen mehr annehmen, behaltet diese Ware also bitte.
  • Gutscheine und Kundenkarten-Punkte, die vor dem 17.5.2024 erworben wurden, dürfen wir leider ebenfalls nicht mehr annehmen.
  • Alle Kundinnen und Kunden, die durch die Insolvenz einen Schaden erleiden, werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens von uns angeschrieben und aufgefordert, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Es tut uns wirklich unglaublich leid und uns fehlen auch ein bisschen die Worte. Ohne Euch wäre die Wäscherei niemals dieser einzigartige Ort, viele von Euch jetzt enttäuschen zu müssen, schmerzt uns sehr.

Rechtlich liegen die Dinge aber leider eindeutig. Wir bitten Euch, sofern es Euch möglich ist, von Anfragen zu Euren Aufträgen abzusehen, wir melden uns automatisch, sobald es Neuigkeiten gibt. Solltet Ihr dennoch Fragen haben, versuchen wir Euch natürlich soweit wie möglich zu helfen. Habt nur bitte etwas Geduld, da das Aufkommen gerade sehr hoch ist.

Und wie gesagt: wir bleiben positiv und hoffen, dass es mit der Wäscherei in irgendeiner Form weitergehen wird. Also kommt gerne vorbei, ob zum Einrichten, nur zur Inspiration oder auf einen Drink auf unserer Dachterrasse – wir freuen uns auf Euch!

Eure Wäscherei


Hier das offizielle Schreiben unserer Insolvenzverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Das Möbelhaus TRISTAN Einrichtungs GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Das Amtsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 17. Mai 2024 Frau Rechtsanwältin Jennie Best, REIMER Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren wurde noch nicht eröffnet.

Der Geschäftsbetrieb wird derzeit vollumfänglich fortgeführt mit dem Ziel, das Unternehmen nach Durchführung eines strukturierten Investorenprozesses zu sanieren. Ein entsprechender M&A-Prozess wurde bereits in die Wege geleitet.

Für Kunden laufender Bestellvorgänge gelten im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens folgende Besonderheiten:

Sofern Sie bei der Bestellung von Ware eine Anzahlung von höchstens 25 % geleistet haben, wird die Auslieferung der Ware in den allermeisten Fällen zu den vereinbarten Konditionen erfolgen können. Wir bitten um Nachsicht, wenn es bei der Abwicklung der laufenden Aufträge zu Verzögerungen kommt. In einigen Fällen müssen die Lieferbedingungen mit den Lieferanten neu verhandelt werden, so dass die Ware verspätet bei uns eingeht. Wir sind bemüht, gemeinsam mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin schnellstmöglich Lösungen in Ihrem Sinne zu finden.

Leider können wir Bestellungen, bei denen 100 % des Kaufpreises bereits geleistet wurde, nicht ausführen.

In diesem Fall können Sie Ihre Forderungen nur nach Insolvenzeröffnung zur Insolvenztabelle anmelden. Auch bei Ansprüchen auf Reklamationen, aus Gutscheinen und aus Kundenkarten handelt es sich um Insolvenzforderungen, die zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen. Voraussichtlich wird das Verfahren im August eröffnet, anschließend werden Sie angeschrieben und zur Anmeldung Ihrer Forderung aufgefordert.

Sofern Sie Ware vor dem 17. Mai 2024 im Online-Shop bestellt haben, kann diese aufgrund der geleisteten Vorkasse nicht mehr ausgeliefert werden. Im Falle eines Widerrufs kann eine Rückabwicklung nur erfolgen, wenn die Bestellung nach dem 17. Mai 2024 vorgenommen wurde.

In der Wäscherei können Sie weiterhin Ware erwerben. Neben den Ausstellungsstücken verfügt die Wäscherei über einen umfangreichen Lagerbestand.

Um die bestehenden Chancen für eine Sanierung zu erhalten, hoffen wir, dass Sie der Wäscherei als Kunde/in treu bleiben.

Ihre Ansprechpartner bei uns im Hause sind unverändert.

Mit freundlichen Grüßen

Die Wäscherei / Jennie Best (vorläufige Insolvenzverwalterin)

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